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Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler

Die Archäologischen Tätigkeiten im Land Bremen sind klar definiert durch die Verordnungen des Denkmalschutzes.

Seit dem 18.12.2018 gibt es ein neues Denkmalschutzgesetz. Dieses können sie sich auf den Seiten des Transparenzportals Bremen direkt ansehen:

"Bremisches Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler, (Bremisches Denkmalschutzgesetz - BremDSchG) vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. 2018, 631)"

oder als PDF downloaden:

EU-Konvention von Malta zum Schutz archäologischen Erbes als Download: