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Derzeit sind leider alle Suchgebiete vergeben

Aktuell können wir KEINE Genehmigung für die Suche mittels Metallsonde oder Magnetangel erteilen. Momentan und in absehbarer Zukunft können wir weder Kurse für Sondengänger:innen anbieten noch Suchgebiete vergeben.

Begründung

Für einige Menschen ist die Suche nach historischen Gegenständen oder gar Schätzen mit Hilfe einer Metallsonde oder einer Magnetangel zum Hobby geworden. Doch aus bodendenkmalpflegerischer Sicht sind diese Suchen problematisch. Durch das unbedachte Eingreifen in den Boden an Land oder unter Wasser gehen wichtige archäologische und historische Erkenntnisse für immer verloren. Infolge der Eingriffe werden die entsprechenden Schichten zerstört und der Fundzusammenhang, der Kontext in dem sich die Funde befinden, wird vernichtet. Zudem sind Metallfunde konservatorisch hoch empfindlich. Sind sie erst einmal geborgen, ist ihre Erhaltung oftmals sehr schwierig und aufwändig. Deshalb ist eine fachliche Aufsicht durch Archäolog:innen so wichtig, damit die Entnahmen, die Fundschichten und die Lage genau dokumentiert und die Funde geschützt werden. Daher ist die Suche nach archäologischen Funden mit technischen Hilfsmitteln, vor allem mit Metalldetektoren und Magnetangeln genehmigungspflichtig. Da Bremen ein kleines dicht bebautes Bundesland und bereits Genehmigungen für etliche Gebiete für geschulte, zertifizierte und erfahrene Personen vergeben wurden, wird in der Regel eine Genehmigung zum Sondieren eines Gebietes mittels Metallsonden oder Magnetangeln nur an Fachfirmen, archäologische Institutionen oder anderweitig geschultes Personal erteilt.

Gesetzliche Grundlage

Das Bremische Denkmalschutzgesetz (BremDSchG) bildet die Grundlage für den Schutz, Erhalt und Umgang mit Bodendenkmalen. Auch einzelne Funde können Bodendenkmale sein und müssen gemeldet werden, damit die Landesarchäologie als Denkmalschutzbehörde eine Einschätzung zum Denkmalwert der Funde vornehmen kann.
§ 2 (2) 4. „Kulturdenkmäler im Sinne des Absatzes 1 können sein: … Bodendenkmäler als mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Sachen, Sachgesamtheiten und Spuren von Sachen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in vergangener Zeit geben.“
§ 3 (2) Kulturdenkmäler nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 unterliegen der Schutzvorschrift des § 10 bereits vor der Unterschutzstellung.
§ 10 Genehmigungspflichtige Maßnahmen (1) Ein nach §§ 3 und 8 geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
1. zerstört oder beseitigt werden;
2. von seinem Standort entfernt werden;
§ 15 (1) Wer Anlass zu der Annahme hat, eine Sache entdeckt oder gefunden zu haben, die ein Kulturdenkmal oder Überreste oder Spuren eines solchen sein oder beinhalten kann, hat dies unverzüglich einer Denkmalfachbehörde mitzuteilen.
§ 16 (1) Wer nach Bodendenkmälern gräbt oder diese mit technischen Hilfsmitteln sucht, bedarf hierfür der schriftlichen Genehmigung der Landesarchäologie. Dies gilt entsprechend für das Suchen und Bergen von Kulturdenkmälern aus einem Gewässer. Wer ohne Genehmigung gräbt oder birgt, hat auf Anforderung der Landesarchäologie unverzüglich den früheren Zustand wiederherzustellen.

Magnetfischen

Wie in § 16 (1) deutlich wird, gelten die gleichen Regeln wie für die Metallsoden auch für das Magnetfischen in Gewässern und die daraus geborgenen Funde. Zudem entspricht laut § 10 (1 und 2) das Magnetfischen dem Zweck nach dem Graben nach Bodendenkmalen, da am Grund des Gewässers die Fundzusammenhänge zerstört werden und Denkmale aus ihrer Umgebung entfernt werden.

Rechtliche Folgen

Wer legal und mit Genehmigung nach Bodendenkmalen sucht, kann sich ausweisen und sollte eine Erlaubnis mit sich führen. Wer ohne behördliche Genehmigung der Landesarchäologie Bremen im Bundesland Bremen mittels Metallsonde im Boden oder Magnetangel im Wasser sucht, begeht eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens können empfindliche Geldbußen verhängt werden.

Gefahren

In Bremen kommt es nicht selten vor, dass bei Erdarbeiten oder auch beim Magnetfischen alte Munitionsreste oder Waffen gefunden werden, die eine große Gefahr darstellen können.

Bitte um Verständnis

Aus den genannten Gründen bittet die Landesarchäologie Bremen um Verständnis, dass an Privatpersonen in der Regel keine Genehmigungen zur Suche nach Bodendenkmalen erteilt werden.